Der Bundesrat plant, das Integritätsgebot nach Art. 55 HMG auf Medizinprodukte auszuweiten. Hörsystemakustik Schweiz hat in der heute endenden Vernehmlassung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich. (VITH) dazu Stellung genommen und fordert, Hörsysteme explizit davon auszunehmen. Begründung: Hörsysteme bergen nur ein geringes Risiko für unsachgemässe Einflussnahme, die Anpassung erfolgt hochindividuell nach audiologischen Bedürfnissen, und die Vergütung über IV/AHV läuft bereits pauschal und produktunabhängig. Eine Unterstellung unter die VITH würde zudem zusätzlichen administrativen Aufwand schaffen, ohne erkennbaren Nutzen für Kundinnen und Kunden. Hörsystemakustik Schweiz kritisiert das «pauschale Ausrollen» der ursprünglich für verschreibungspflichtige Arzneimittel angedachten Regelungen auf alle Medizinprodukte. Der Verband beantragt eine entsprechende Ausnahmeregelung in Art. 1 Abs. 2 VITH.
