Höchste Qualität trifft höchste Ansprüche

Hörversorgung in der Schweiz

In unserer Publikation Lebensqualität dank Professionalität leuchten wir die Vorteile professioneller Hörsystemakustik für Gesellschaft und Wirtschaft aus.

Die Qualität der Hörgeräteversorgung in der Schweiz ist sehr hochwertig. Woran das liegt, erklären wir in unserer Broschüre zum Thema Hörversorgung in der Schweiz. Nämlich zum einen am hohen Ausbildungsniveau der bestens qualifizierten Fachkräfte. Aber auch am 2011 eingeführten Pauschalsystem, das zu einem Empowerment der Betroffenen geführt hat.

Höchste Qualität trifft höchste Ansprüche


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Wer alles vom aktuellen System profitiert

Kunden
Zunächst mal die Kunden. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, jederzeit bei allen Hörakustikern ein Hörsystem zu erwerben, sie können es auch nach ihren eigenen, hohen Ansprüchen zusammenstellen.

Hörsystemakustiker
Die Hörsystemakustik-Fachgeschäfte haben Preisgestaltung und Leistungsumfang in der eigenen Hand, sehen sich allerdings einem gesunden, selbstregulierenden Wettbewerb gegenüber.

Gesundheitssystem
Und zu guter Letzt profitiert natürlich auch das Gesundheitssystem: Die verhältnismässig geringen Kosten für professionelle Hörversorgungen zahlen sich schnell aus, da durch die Behandlung von Hörverlusten die Wahrscheinlichkeit für Folgeerkrankungen wie eine Depression oder Demenz drastisch gesenkt wird.

Wussten Sie das schon?

Wie ist die Hörgeräteversorgung in der Schweiz geregelt?

Die Schweiz kennt seit 2011 europaweit den am meisten liberalisierten Markt für Hörsysteme und Hörsystemversorgungen. Die Kundinnen und Kunden können völlig frei entscheiden, wo und wie sie ein Hörsystem beschaffen und dieses anpassen lassen. Die Sozialversicherungen (AHV und IV) richten pauschale Zuzahlungen aus. Bei unfallbedingten Hörminderungen gilt nach wie vor ein Tarifvertrag zwischen der Suva/Militärversicherung und den Branchenverbänden. In letzteren Fällen leistet der Staat weitaus höhere Beiträge als dies bei den Pauschalen der AHV und IV der Fall ist.

Wie hoch sind die pauschalen Zuzahlungen für Hörgeräte?

Kundinnen und Kunden erhalten einen festen Pauschalbetrag, ungeachtet der effektiven Kosten für die Hörsystemversorgung. Die Pauschale beträgt 630 Franken für ein Hörgerät und 1’237.50 Franken für zwei Hörgeräte (im Falle der AHV). Im Falle der IV beträgt die Pauschale 840 Franken für eine monaurale Versorgung und 1’650 Franken für eine binaurale Versorgung. Übersteigt der Preis für die Hörsystemversorgung den Pauschalbetrag, sind die Mehrkosten durch die Kundinnen und Kunden zu tragen. Kostet das Hörgerät hingegen weniger als der Pauschalbetrag, kann der Restbetrag behalten werden.

Mehr Informationen

Wissen & Lernen

Wie funktioniert Hören überhaupt? Und was leisten Hörsysteme im Falle eines Hörverlusts? Hier schildern wir Ihnen ausführlich alles Wissenswerte über Hören, Hörverlust, Hörversorgung und wie das eigentlich abläuft, wenn man ein Hörsystem bekommt.

Das Qualitätssiegel von Hörsystemakustik Schweiz ist Versprechen und Garantie

Das Label garantiert den Kundinnen und Kunden die Verbandsmitgliedschaft Ihres Hörsystemakustik-Fachgeschäfts im grössten Branchenverband der Schweiz und bietet Ihnen andererseits Gewähr, dass sich ihr/e Hörsystemakustiker/in der Qualität bei der Hörgeräteprogrammierung umfassend verpflichtet fühlt.

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