Hörgeräteakustiker mit eidg. Fachausweis
Die Berufsprüfung zum Hörgeräteakustiker wird von der Prüfungskommission Akustika & VHS organisiert und durchgeführt.
Zulassungsbedingungen
Schulbildung
Abgeschlossene Berufsausbildung mit Fähigkeitszeugnis oder einem anderen gleichwertigen Ausweis oder Matura mit Zeugnis (alle Typen).
Ausbildungsplatz
Mindestens eine dreijährige berufsspezifische, ganztägige (5-Tage Woche) praktische Tätigkeit als Hörgeräteakustiker bei einem Inhaber eines Eidg. Fähigkeitsausweises.
Die 30. Berufsprüfung (BP) findet im August / September 2017 statt (Anmeldeschluss: Freitag, 2. Juni 2017).
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