Die Beschaffung von Hörsystemen in sechs Schritten

LINKS, LISTEN, MERKBLÄTTER UND ÜBERSICHEN

Die Hörgeräteversorgung in der Schweiz ist seit 1. Juli 2011 durch eine Verordnung geregelt; seit diesem Datum vergüten AHV und IV die Versorgung mit Hörsystemen mit Pauschalbeträgen an die Hörbehinderten.

Weitere Informationen über die Versorgung und die Vergütung von Hörsystemen finden Sie hier.

Sämtliche Informationen betreffend die Versorgung mit Hörsystemen durch die Suva respektive durch die Militärversicherung (MV) finden Sie bei der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) unter nachfolgendem Link: https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/hoergeraete-tarif/.

 

Beschaffung von Hörsystemen

Moderne Hörgeräte sind heute extrem kleine Computer mit einer enormen Leistungsfähigkeit. Diese hochkomplexe Technik alleine hilft jedoch nicht, wenn sie nicht exakt auf das individuelle Hörproblem eines Menschen und auf seine Hörbedürfnisse eingestellt wird.

Ein Hörsystem muss nicht nur Signale verstärken können. Es muss auch die Fähigkeit haben, zwischen Sprache, Musik und Störgeräuschen zu unterscheiden. Durch sorgfältiges Einstellen verschiedenster Funktionen auf die individuellen Bedürfnisse des Hörgeräteträgers sorgt der Hörsystemakustiker für ein bestmögliches Sprachverständnis und Klangempfinden.

Viele technische, medizinische, handwerkliche und zwischenmenschliche Fähigkeiten sind erforderlich, damit aus den High-Tech-Geräten echte Lebensqualität entsteht. Fachleute, welche in diesen Bereichen sorgfältig ausgebildet sind, sind so genannte Hörsystemakustiker/innen. Neben einer guten Technik und einer gut ausgebildeten Fachkraft muss auch der Mensch bereit sein, sich auf das Hörsystem einzulassen.

Hier können Sie sich ein Erklärvideo (Was hält dich vom Hören ab?) ansehen, welches für den Welttag des Hörens 2018 produziert wurde.

1. Hörtest

Jeder Hörsystemakustiker bietet Ihnen einen unverbindlichen Hörtest an. Dieser Test gibt Aufschluss über Ihre Hörfähigkeit.

Mit weiterführenden Tests und der Erörterung zahlreicher Fragestellungen wird Ihre individuelle Hörsituation und die Vorgeschichte der Hörminderung minutiös erfasst.

Die Resultate werden erläutert und Ihr Hörsystemakustiker bespricht mit Ihnen, ob ein Hörsystem hilfreich sein kann.

2. Hörsystemanpassung und Probetragezeit

Nach dem Hörtest und einer ausführlichen Beratung wird der Hörsystemakustiker ein dem Hörverlust und den Bedürfnissen entsprechendes Hörgerät anpassen.

Eine Probetragezeit ist wichtig, um sich über den Nutzen einer Hörgeräteanpassung klar zu werden und um erste Erfahrungen zu machen. Auf der nun folgenden Entdeckungsreise begleitet Sie Ihr Hörsystemakustiker mit Sorgfalt durch die verschiedenen Hörsituationen. Ihre Erkenntnisse helfen, am Hörsystem bedürfnisgerechte Feineinstellungen vorzunehmen.

Die Probetragezeit endet nach mehreren Kontrollterminen.

 

3. ANMELDUNG DER AHV ODER IV

Grundsätzlich ist die Beschaffung eines Hörsystem in der Schweiz heute keinen Regelungen mehr unterworfen.

Erfüllt die Hörminderung bestimmte Mindestkriterien der AHV oder IV, so werden pauschale Unterstützungsbeiträge ausgerichtet. Diese werden nach Anmeldung von den Sozialversicherungen nur ausbezahlt, wenn eine Expertise eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes (vom BSV anerkannte ORL-Expertenärzte) vorliegt.

Unter speziellen Voraussetzungen haben Betroffene Anspruch auf eine so genannte Härtefallentschädigung (hochgradige Hörverluste und berufstätige Menschen).

Suva- und Militärversicherungs-Fälle werden gesondert behandelt.

4. Expertise beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt (ORL)

Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt (ORL) führt die Untersuchungen durch, auf deren Basis AHV oder IV über die Auszahlung der pauschalen Unterstützungsbeiträge entscheiden.

Die Expertise geht an AHV oder IV und an den Hörsystemakustiker.

5. Kauf des Hörsystems

Zum Ende der Probetragezeit fällt die Kaufentscheidung.

Verbessert das Hörsystem die Lebensqualität, spricht Vieles dafür, es auch dauerhaft zu tragen.

Verbunden mit dem Kauf, wird Ihnen der Akustiker viele Tipps und Tricks (z.B. zur Reinigung) mit auf den Weg geben. Auch Fragen zu sinnvollem Zubehör werden beantwortet.

Besprechen Sie mit Ihrem Hörsystemakustiker auch die Nachbetreuung und den Service.

6. Nachbetreuung und Service

Nachbetreuung und Service sind je nach Hörsystemakustiker in persönlich auf Sie zugeschnittenen Dienstleistungspaketen enthalten.

Das Hörsystem ist ein elektronisches Gerät, welches Sorgfalt und Service benötigt. Werden die vom Hörsystemakustiker empfohlenen Pflege- und Kontroll-Intervalle eingehalten, so sorgen diese für optimale Funktionalität und Langlebigkeit.

Das Gehör sollte in regelmässigen Abständen überprüft und die Hörsysteme auf sich möglicherweise verändernde Situationen angepasst werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie sich nur Hörsysteme beschaffen, die sich nachregeln lassen.

Der Hörsystemakustiker steht Ihnen – über viele Jahre hinweg – gerne mit Rat und Tat zur Seite.