Ersteinschätzung von Hörsystemakustik Schweiz: Bezüglich den Hörsystemen werden keine ausufernden Neuerungen vorgeschlagen. Dem Bericht ist sowohl Kritik („Preise nicht gesunken“) wie auch Lob („beste Versorgungsqualität“) zu entnehmen und identifiziert Handlungsbedarf (z.B. Härtefälle). Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist bereits vor einigen Wochen auf Hörsystemakustik Schweiz zugekommen und hat auf 24. September 2024 zu einem Austausch eingeladen. Hörsystemakustik Schweiz wird sich dort dafür stark machen, dass im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Versorgung mit dem Hilfsmittel Hörsystem für alle Involvierten optimiert werden kann – ohne dabei vom aktuellen, bewährten und für alle Parteien erfolgreichen Pauschalsystem abzuweichen.
Kritischer im Bericht Hilfsmittel sieht Hörsystemakustik Schweiz die möglichen Massnahmen nach einer nächsten Revision des IV-Gesetzes. Die im Rahmen einer geplanten nächsten Revision des IV-Gesetzes aufgelisteten Massnahmen greifen nach Ansicht von Hörsystemakustik Schweiz unberechtigt stark in einen freien Markt ein:
- Bei der Festlegung von Pauschalen soll neu ein Auslands-Preisvergleich vorgenommen werden.
- Die Sozialversicherungen sollen das Recht erhalten, in die Kalkulationsgrundlagen der Leistungserbringenden Einsicht zu nehmen.
- Die Sozialversicherungen sollen das Recht erhalten, Rabatte und Vergünstigungen aus der Handelskette in die Festlegung der Vergütungsbeträge einzubeziehen.
- Die Vergabeverfahren sollen den anderen drei Vergütungsinstrumenten (Pauschalen, Tarifverträge, Höchstbeträge) gleichgestellt und damit ohne Bedingungen anwendbar werden.
Hörsystemakustik Schweiz steht dezidiert zum Pauschalsystem und wird zum Nutzen aller Betroffenen eng mit dem BSV zusammenarbeiten, um die gute und professionelle Hörsystemversorgung in der Schweiz weiterhin zu gewährleisten.